Beobachtungen eines Vaters – Der Elternverein
Teil 3: Der Anwaltsbrief und die Antwort
Nach Wochen des Schweigens wurde plötzlich alles laut.
Am 24. Oktober 2025 erhielt ich Post – nicht vom Elternverein selbst, sondern von einer Wiener Kanzlei.
Ein offizieller Brief, mit Kanzleilogo, juristischen Formulierungen und der unmissverständlichen Botschaft:
„Wir sehen keinen Grund, Sie als Mitglied aufzunehmen.“
Ich hielt den Umschlag in der Hand und spürte:
Jetzt verteidigt sich nicht mehr ein kleiner Verein, sondern ein System – mit juristischen Mitteln gegen einen Vater, der nur Mitverantwortung übernehmen wollte.
1. Der Inhalt: juristische Logik gegen gesunden Menschenverstand
Im Schreiben hieß es sinngemäß:
„Zwar gibt es beim Elternverein einen gewissen Automatismus hinsichtlich der Aufnahme neuer Mitglieder, doch muss es dem Verein auch möglich sein, aus sachlichen Gründen der Aufnahme einzelner Personen zu widersprechen.
Ein solcher Grund liegt vor, wenn ein Ausschlussgrund gegeben wäre.
Wenn der Verein also jemanden ausschließen dürfte, darf er erst recht dessen Aufnahme verweigern.“
Ich las diesen Absatz mehrfach.
Inhaltlich bedeutete er:
„Wenn man jemanden ausschließen dürfte, darf man ihn auch gar nicht aufnehmen.“
Juristisch ist das falsch.
Ein Ausschluss setzt eine bestehende Mitgliedschaft voraus.
Das Vereinsgesetz (§ 6 der Statuten und § 2 ff VerG 2002) erlaubt dem Vorstand, bestehende Mitglieder auszuschließen – aber nicht, potenzielle Mitglieder präventiv fernzuhalten.
Mit dieser Verdrehung wurde der Vereinszweck ins Gegenteil verkehrt:
Ein Verein, der Eltern vertreten sollte, argumentierte plötzlich, warum er einzelne Eltern gar nicht vertreten dürfe.
Ich hielt den Umschlag in der Hand und spürte:
Jetzt verteidigt sich nicht mehr ein kleiner Verein, sondern ein System – mit juristischen Mitteln gegen einen Vater, der nur Mitverantwortung übernehmen wollte.
Und ich fragte mich:
Was kostet so etwas – eine Promikanzlei, die für ein paar unbeantwortete Fragen engagiert wird?
Wer bezahlt das?
Der Elternverein?
Von welchem Geld?
Von jenen Elternbeiträgen, die vermutlich über die Schule eingehoben wurden – auf eine Weise, die selbst rechtlich zweifelhaft ist?
Diese Fragen stellte ich mir nicht aus Ärger, sondern aus Erstaunen.
Weil sie zeigen, wie leicht sich Macht verkehrt:
Wie aus Verantwortung ein Risiko, und aus Transparenz eine Bedrohung wird.
2. Meine Wahrnehmung
Bis dahin hatte ich alles getan, was man tun kann, um Konflikte zu vermeiden:
Ich hatte schriftlich um Klärung gebeten, eine Schlichtung angerufen, die Behörde informiert.
Ich hatte mich an jede Form gehalten.
Jetzt kam ein Anwaltsbrief, der keinen neuen Fakt brachte – nur Abschreckung.
Ich empfand keine Wut, sondern Traurigkeit.
Denn wer auf Argumente mit Juristen reagiert, will nicht mehr verstehen, sondern siegen.
Ich schrieb mir damals:
„Wenn ein Verein gegen seine eigenen Eltern mit Paragraphen argumentiert, ist etwas Grundlegendes verloren gegangen.“
3. Meine Antwort – Menschlichkeit statt Verteidigung
Ich antwortete dem Absender des Briefes – nicht mit Gegenschlag, sondern mit Klarheit.
Ich wollte nicht kämpfen, sondern aufzeigen, was dieser Weg über uns sagt.
Ich schrieb:
„Es muss nicht einfach sein, solche Briefe zu verschicken – an einen Vater, der nach einem Amoklauf versucht, für die Kinder zu kämpfen.
Ich sehe Sie nicht als Vertreter einer Kanzlei, sondern als Mensch.“
Und weiter:
„Ich werde das Schreiben veröffentlichen, weil ich glaube, dass Transparenz schützt – nicht nur mich, sondern auch alle, die in Systemen arbeiten, die sie vielleicht selbst nicht mehr verstehen. Wenn alles im Licht ist, kann niemand mehr behaupten, er habe nichts gewusst.“
Ich wollte etwas tun, was das System nicht kann:
Menschlichkeit zeigen, wo nur noch Rechtssprache spricht.
Ich beendete meine Antwort mit den Worten:
„Ich biete keine juristischen Drohungen. Ich biete Freundschaft. Und Zusammenarbeit.“
Download: Meine Antwort auf das Kanzleischreiben (24. 10. 2025)
Download Anhang Antwort auf Kanzleischreiben (Warum das geschieht)
Download: Kanzleischreiben (24. 10. 2025)
4. Die juristische Begründung – warum mein Antrag und die Einzahlung Mitgliedschaft begründen
Nach dem Vereinsgesetz und den eigenen Statuten des Elternvereins ist meine Mitgliedschaft nicht bloß beantragt, sondern bereits entstanden.
§ 4 der Statuten lautet:
„Ordentliches Mitglied ist jener Erwachsene, der mit einem Schüler der unter § 1 genannten Schule im gemeinsamen Haushalt lebt oder dessen Erziehungsberechtigter ist.“
§ 5 der Statuten ergänzt:
„Der Erwerb der ordentlichen Mitgliedschaft erfolgt durch Abgabe einer Beitrittserklärung.
Er kann jedoch auch schlüssig durch die Einzahlung des Mitgliedsbeitrags erfolgen.“
Diese Formulierung schafft einen automatischen Mitgliedschaftsautomatismus:
Ich bin Erziehungsberechtigter einer Schülerin des BORG Dreierschützengasse (§ 4 erfüllt).
Ich habe meine Beitrittserklärung abgegeben (schriftlich am 6. September 2025).
Ich habe den Mitgliedsbeitrag bezahlt (Überweisung am 23. September 2025).
Damit sind beide rechtlichen Tatbestände erfüllt, die eine ordentliche Mitgliedschaft automatisch begründen.
Der Vorstand hat kein Ermessen, die Mitgliedschaft zu verweigern, weil:
Die Statuten kein Aufnahmeverfahren oder Beschlussrecht vorsehen.
Das Vereinsgesetz 2002 (§ 2 ff VerG) keine abweichende Regelung erlaubt, wenn die Statuten den Beitritt objektiv bestimmen.
Ein Ausschluss erst nach Eintritt der Mitgliedschaft zulässig wäre (§ 6 Abs 3 Statuten).
Juristisch bedeutet das:
Mit meinem Antrag und der Einzahlung wurde die Mitgliedschaft ipso iure (kraft Gesetzes) wirksam.
Eine „Nichtaufnahme“ ist schlicht rechtswidrig und unwirksam.
5. Was bleibt
Ich habe erlebt, dass Recht und Gerechtigkeit zwei verschiedene Sprachen sprechen.
Dass man juristisch gewinnen und menschlich verlieren kann.
Und dass es manchmal die leise Stimme ist, die am klarsten klingt.
Ich weiß, dass dieser Weg nicht bequem war – weder für mich noch für jene, die ihn mir schwer gemacht haben.
Aber er hat sichtbar gemacht, was viele ahnen:
Dass Veränderung in Österreich oft nicht am Willen, sondern am System scheitert.
Ich schreibe das nicht, um jemanden bloßzustellen, sondern um zu zeigen, wie leicht Vertrauen verloren geht, wenn Macht sich vor Transparenz fürchtet.
Vielleicht lesen eines Tages andere Eltern diesen Bericht und erkennen darin etwas von ihrer eigenen Geschichte.
„Vertrauen beginnt dort, wo jemand sagt: Ich habe nichts zu verbergen.“
Anhang / Quellen:
Statuten des Elternvereins BORG Dreierschützengasse (09. 10. 2008)
Kanzleischreiben & Antwort (24. 10. 2025)
